Abwassergebührensplitting

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Abwassergebühren-Splitting

Bei dem Abwasser-Gebührensplitting handelt es sich rechtlich abgesicherte Gebührenerhebungsänderung, deren Fokus die Gebührengerechtigkeit ist. Zentraler Punkt ist die gerechte Kostenverteilung im Rahmen der Entsorgung von Niederschlagswasser, das auf die Grundstücke niedergeht. Dabei geht es ausschließlich um jenes Niederschlagswasser, das in die Kanalisation geht, sei es direkt, sei es indirekt, zum Beispiel über einen Vorfluter.

Warum Gebührengerechtigkeit?  Weil eine rein pauschale Gebühr nicht berücksichtigt, dass z.B. ein großer Industriebetrieb viel mehr Niederschlagswasser in die Kanalisation abführt als ein klassisches Ein-Familien-Haus.

Gerichtlich wurde daher als Kriterium der Anteil der versiegelten und angeschlossenen Fläche auf jedem Grundstück festgelegt, unabhängig von der Nutzung des Grundstücks.

Unter Beachtung des Datenschutzes wird daher eine luftbildgestützte Versiegelungskartierung durchgeführt, die sämtliche Grundstücke einer Kommune einer Flächenanalyse hinsichtlich des Versiegelungsgrades berücksichtigt.

So effektiv und effizient eine Luftbildauswertung auch ist, dennoch gibt es Grenzen bei der Auswertung. Z.B. bei belaubten Bäumen oder Nadelbäumen: welcher Flächentyp ist unter den Bäumen zu finden? Im Luftbild sind ausschließlich die Bäume zu erkennen, nicht aber, ob die Fläche versiegelt ist oder nicht.

In manchen Satzungen sind Zisternen relevant. Diese können aus nachvollziehbaren Gründen nicht im Luftbild detektiert werden.

Daher benötigen die Verwaltung und wir die Mithilfe der Eigentümerinnen und Eigentümer. Und dafür wird ein sog. Selbstauskunftsverfahren durchgeführt.

Jeder Eigentümer, jede Eigentümerin erhält postalisch einen Frageborgen, der sich aus einem Anschreiben – in dem das Verfahren erklärt wird – aus einer sog. Ausfüllhilfe, aus einer Graphik (= Karte des jeweiligen Grundstücks) und aus einer Tabelle zusammensetzt.

Mithilfe dieser Unterlagen können die Eigentümer und Eigentümerinnen zum einen die Ergebnisse der Luftbildauswertung für das jeweilige Grundstück sehen. D.h., die Bürgerschaft erhält die volle Transparenz über das Verfahren. Zum anderen hat die Bürgerschaft die Möglichkeit, etwaige Fehler zu korrigieren und Lücken in der Auswertung zu schließen. Natürlich ist diese Kontrolle wahrheitsgemäß durchzuführen. Es werden im Verfahren Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Versehentlich falsche Angaben werden durch die Ausfüllhilfe weitestgehend eliminiert.

Aber die Bürgerinnen und Bürger werden in dem Verfahren auch nicht allein gelassen: Wir bieten Bürgerinformationsabende, Bürgersprechstunden (im Rathaus, in Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden), eine Telefon-Hotline und eine Beratung per Mail an.

Zudem hat sich in den letzten Jahren eine Online-Portal bewährt: zwar erhält jeder Eigentümer und jede Eigentümerin nach wie vor eine analoge Zusendung der Selbstauskunfts-Unterlagen, aber zusätzlich bieten wir ein Online-Portal an, in dem die Bürgerschaft den Vorgang komplett digital und ohne Informationsverlust direkt im Internet bearbeiten kann. Natürlich werden auch hier die Vorgaben des Datenschutzes beachtet und eingehalten. 

Wenn alle Unterlagen des Selbstauskunftsverfahrens von der Bürgerschaft wieder zugesandt worden sind (analog oder digital), werden diese vollständig eingearbeitet.

Unter Beachtung der Quadratmeter der versiegelten und angeschlossenen Fläche und unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung werden anschließend die neuen Gebührensätze berechnet. Damit ist die rechtlich geforderte Gebührengerechtigkeit erfüllt.

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